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Kaufvereinbarung zwischen Handelspartnern

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I Allgemeines
1.
Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche die
Chip-Germany UG als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren abschließt.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Annahme der von der Chip-Germany UG gelieferten Waren
bedeutet, daß der Käufer auf von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen
verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der Chip-Germany
UG rechtswirksam für den Gesamtvertrag.

II Angebote & Lieferungen
1. Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, dass er von der Chip-Germany UG
schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlern einer solchen schriftlichen Bestätigung
kommt der Kaufvertrag zustande durch die widerspruchslose Annahme der Ware
und einer von der Chip-Germany UG ausgestellten Rechnung.
2. Um die Wirksamkeit von Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages zu
erreichen, bedarf es der schriftlichen Bestätigung der Chip-Germany UG.
Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von der Chip-
Germany UG schriftlich bestätigt werden.
3. Die zugesicherte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sollte die Chip-
Germany UG in Verzug geraten, so kann der Käufer erst dann vom Vertrag
zurücktreten, wenn er der Chip-Germany UG eine angemessene Nachfrist von
mindestens zwei Wochen eingeräumt hat. Alle Ansprüche des Käufers im Falle
der Nicht- bzw. der nicht rechtzeitigen Lieferung sind ausgeschlossen.
Die Chip-Germany UG ist von ihrer Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie von
ihren Lieferanten nicht rechtzeitig und nicht in der richtigen Qualität oder
sonstiger Spezifikation beliefert wurde. Hierüber hinaus ist sie von jeglicher
Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich
geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des
Wechselkurses, Frachten, Rohstoffverteuerungen, Eingriffen von höherer Gewalt
und dergleichen. In solchen Fällen ist die Chip-Germany UG berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder eine Anpassung an die veränderten Umstände zu
verlangen. Der Käufer hat ebenfalls das Recht auf einen neuen Kaufvertrag, der
den veränderten Konditionen angepaßt ist. Ein solches Verlangen ist innerhalb
von drei Wochen nach Benachrichtigung durch die Chip-Germany UG, in welcher
diese wegen veränderten Konditionen vom Kaufvertrag zurücktritt, bei der Chip-
Germany UG geltend zu machen.

III Verpackung & Versand
1. Die Preise gelten für unverpackte und unversicherte Waren. Tritt eine
wesentliche Änderung der Preisfaktoren ein, so kann jeder Vertragspartner die
Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen. Alle nach
Vertragsabschluß (Datum der Auftragsbestätigung) eingetretenen
Veränderungen der vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zu
Euro treffen den Abnehmer / Käufer. Wird der Zahlungstermin überschritten, so
ist die Chip-Germany UG berechtigt, vom ersten Tag ab Fälligkeit, dem Käufer die
jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.
2. Die Chip-Germany UG haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Auch wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem
bestimmten Zweck nicht übernommen.
Dies gilt im übrigen auch dann, wenn die Chip-Germany UG dem Käufer /
Abnehmer Ratschläge über die Warenverwendung gegeben hat. Weiterhin haftet
die Chip-Germany UG nicht, wenn die gelieferte Ware, zu einem bei diesen
Produkten handelsüblichen Prozentsatz, schadhaft ist. Die Haftung der Chip-
Germany UG besteht ausschließlich darin, daß schadhafte Teile umzutauschen
sind oder daß eine Gutschrift in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes
ausgestellt wird. Jeglicher sonstiger Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz
unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen
Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für bereits
verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen. Die
Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der
Lieferung.
3. Sobald die Chip-Germany UG die an den Käufer / Abnehmer zu liefernde Ware an
den Spediteur, den Frachtführer, einen unselbständigen Beförderer oder an eine
andere zum Transport bestimmte Person übergibt, geht die Gefahr auf den
Käufer / Abnehmer über.
4.Die Chip-Germany UG behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die ihr gegen den Käufer /
Abnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, zustehen, vor. Der Käufer /
Abnehmer ist berechtigt, die im Eigentum der Chip-Germany UG stehenden
Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu
verarbeiten und / oder zu veräußern. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa
durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Von
allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den
Besitz des Käufers / Abnehmers an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren der Chip-Germany UG betreffen, hat der Käufer / Abnehmer die Chip-
Germany UG unverzüglich zu unterrichten. Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch in soweit, als die Ware
verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des
Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder
aber nur unter dem einfachen EV geliefert worden sind, so tritt der Käufer die
gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d. h. beim
Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten, steht dem
Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des
Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen
verarbeiteten Gegenstände. Übersicherungsklausel: Soweit die
Gesamtforderungen des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 120 %
zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuß der Außenstände auf Verlangen
des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben. Die Kosten etwaiger
Interventionen der Chip-Germany UG gegenüber Vollstreckungsgläubigern gehen
zu Lasten des Käufers / Abnehmers.

IV Zahlung
1. Mit der Erteilung des Auftrages bestätigt der Abnehmer / Käufer seine Zahlungsund
Kreditwürdigkeit. Sollten nachträgliche Auskünfte Zweifel hierüber ergeben,
so ist die Chip-Germany UG berechtigt, die Erfüllung des Liefervertrages von
einer Vorauszahlung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Falle, oder bei Lieferung an Neukunden ohne Referenzen, steht es der
Chip-Germany UG frei, den Rechnungsbetrag durch Nachnahme zu erheben.
2. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware,
entweder telegraphisch oder schriftlich, geltend gemacht werden. Der Abnehmer
/ Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort nach Eintreffen in handelsüblichem
Umfang zu überprüfen. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine
Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer
stichprobenmäßig, auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische
Verwendbarkeit, durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden
können.

V Wirksamkeit
3. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Lieferbedingungen begründet
nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Der Abnehmer / Käufer und die
Chip-Germany UG verpflichten sich, ggfs. nichtige oder teilunwirksame Klauseln
durch solche Absprachen zu ersetzen, deren neuer Inhalt ihrem ursprünglichen
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

VI Erfüllungsort & Gerichtsstand
12. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der
Chip-Germany UG. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
begründeten, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit erfolgenden
Rechtsstreitigkeiten, wird durch den Sitz der Chip-Germany UG bestimmt, nach
deren Wahl auch durch den Sitz des Abnehmers / Käufers. Für den Vertrag gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.